Unsere Garantie- und Servicebedingungen gelten für folgende Produkte:
- Steripower mit Akku und Netzteil
- Mini 500 S mit Akku und Netzteil
- Picco 500 mit Akku und Netzteil
Die Garantieerfüllung gilt ausschließlich innerhalb von Österreich auf Kosten der Firma CrossMediaGroup GmbH Haidestraße 33, AT-4600 WELS
Die Firma CrossMediaGroup GmbH nachfolgend Lieferant genannt, gewährt auf die oben genannten Produkte eine Garantie von 24 Monaten ab Übernahmedatum. Während dieser Zeit, garantiert der Lieferant die ordnungsgemäße Funktion des Produktes.
Diese Garantieleistungen gelten für alle oben genannten Produkte außer auf Verschleißteile wie Akkus und Pumpen, sofern keine abweichende einzelvertraglichen und schriftlichen Regelungen zwischen dem Lieferanten und dem Kunden vereinbart wurde. Die Garantieleistung tritt neben den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen des Käufers gegen den Lieferanten. Sämtliche Ansprüche aus, oder in Zusammenhang mit dieser Garantie unterliegen dem österreichischen Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang dieser Garantie ist – soweit gesetzlich zulässig – 4600 Wels.
Ist das Gerät während der Garantiezeit defekt oder weist eine Fehlfunktion auf, hat sich der Käufer unverzüglich an den Lieferanten zu wenden.
Es ist darauf zu achten, dass die verwendeten Präparate folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Keine Präparate auf GEL-Basis bzw. gelhaltige Konsistenz
- Keine Präparate auf Wasserbasis
- Keine Präparate mit zu stark rückfettenden Substanzen (Substanzen mit Hautpflegeanteilen)
Bei Unklarheiten ist der Lieferant VOR Erstbenutzung des erworbenen Gerätes zu kontaktieren!
Bei Nichtbeachtung bzw. Verwendung eines nicht geeigneten Präparates entfällt die oben angeführte Garantieleistung.
Für die Reklamationsannahme und –bearbeitung ist der Gerätetyp, Gerätenummer, Käufer und der Standort bekanntzugeben. Nach der Reklamationsannahme entscheidet der Lieferant nach eigenem Ermessen, wie und wo die Reparatur oder die Nachbesserung erfolgt, bzw. ob das defekte Gerät durch ein Austauschgerät ersetzt wird.
Es besteht kein Wahlrecht für eine Vorort-Reparatur oder ein Austauschgerät. Es besteht kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen jeglicher Art. Grundsätzlich gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Unverhältnismäßigkeit liegt dann vor, wenn die Maßnahme, Kosten beim Lieferanten verursachen würde, die unzumutbar wären angesichts des Wertes, den das Gerät ohne Mangel hätte und unter Berücksichtigung der Bedeutung des Mangels, bzw. nach Abwägung von alternativen Abhilfemöglichkeiten auf die ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Kunden zurückgegriffen werden könnte.
Der Lieferant ist berechtigt, im Rahmen eines Austausches auch reparierte bzw. generalüberholte Ersatzteile einzusetzen.
Fa. CrossMediaGroup GmbH, Haidestraße 33, AT-4600 WELS, office@hygienic.at, www.hygienic.at